Ein Cannabis-Rezept sieht aus wie jedes andere Rezept für ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel. Ein Betäubungsmittelrezept ist seit dem 1. April 2024 nicht mehr nötig. Was draufstehen muss, regelt § 2 der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV): die Ärztin oder der Arzt mit Anschrift und Telefonnummer, das Datum, dein Name und Geburtsdatum, das Präparat mit Stärke, die Menge, die Dosierung und die Unterschrift. Die Unterschrift ist entweder handschriftlich oder eine qualifizierte elektronische Signatur.¹
Warum kein BtM-Rezept mehr?
Am 1. April 2024 ist das Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG) in Kraft getreten.² Seitdem wird medizinisches Cannabis wie ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel behandelt, das kein Betäubungsmittel ist. Eine Verschreibung auf einem besonderen Betäubungsmittelrezept ist laut Bundesgesundheitsministerium nicht erforderlich.³
Für dich sind drei Regeln aus § 3 MedCanG wichtig. Verschreiben dürfen nur Ärztinnen und Ärzte, nicht Zahn- oder Tierärzte. Für das Rezept gelten § 2 und § 4 der AMVV entsprechend. Und abgegeben wird das Cannabis nur in einer Apotheke, gegen Vorlage der Verschreibung.²
Was muss drauf? Die Pflichtangaben Feld für Feld
Die Nummern beziehen sich auf § 2 Absatz 1 AMVV.¹
- Verschreibende Person (Nr. 1): Name, Vorname, Berufsbezeichnung und Anschrift der Praxis oder Einrichtung, dazu eine Telefonnummer
- Datum (Nr. 2): der Tag der Ausstellung, bei einem elektronischen Rezept der Tag der qualifizierten elektronischen Signatur
- Patientin oder Patient (Nr. 3): Name und Geburtsdatum. Deine Adresse gehört nicht zu den Pflichtangaben.
- Arzneimittel (Nr. 4): Bezeichnung des Fertigarzneimittels oder des Wirkstoffs einschließlich der Stärke. Bei Blüten heißt das in der Praxis: das genaue Produkt, zum Beispiel mit THC- und CBD-Gehalt.
- Herstellung in der Apotheke (Nr. 4a): Soll die Apotheke etwas zubereiten, kommen die Zusammensetzung nach Art und Menge und eine Gebrauchsanweisung dazu.
- Darreichungsform (Nr. 5): nur nötig, wenn sie sich nicht schon eindeutig aus der Bezeichnung ergibt
- Menge (Nr. 6): wie viel die Apotheke abgeben soll
- Wiederholungen (Nr. 6a): nur wenn das Rezept mehrmals eingelöst werden soll, ein Vermerk mit der Anzahl
- Dosierung (Nr. 7): Pflicht, außer es gibt einen Medikationsplan oder eine schriftliche Dosierungsanweisung und das Rezept verweist darauf
- Gültigkeitsdauer (Nr. 8): Fehlt sie, gilt das Rezept drei Monate (Absatz 5).
- Unterschrift (Nr. 10): eigenhändig auf Papier oder als qualifizierte elektronische Signatur
Eine Diagnose muss nicht auf dem Rezept stehen. Vermerke wie „Privatrezept“ oder „Selbstzahler“ dürfen draufstehen, verlangt werden sie von § 2 AMVV aber nicht.
Fehlt eine Angabe, darf die Apotheke manches selbst nachtragen. Vorname oder Telefonnummer der Ärztin oder des Arztes ergänzt sie, wenn ihr diese Angaben zweifelsfrei bekannt sind. Geburtsdatum, Datum, Darreichungsform oder Dosierung trägt sie nur in einem dringenden Fall nach, und nur wenn sie die Ärztin oder den Arzt nicht erreicht.¹
Ein fiktives Beispiel für ein Cannabis-Privatrezept
Das folgende Beispiel ist ausgedacht. Es zeigt nur, wo welche Angabe steht, und ist keine Vorlage. Eckige Klammern stehen für echte Angaben, die hier bewusst fehlen.
- Kopf: [Name, Vorname und Berufsbezeichnung der Ärztin oder des Arztes], [Anschrift der Praxis], [Telefonnummer]
- Für: Max Mustermann, geboren am 01.01.1980
- Ausgestellt am: [Datum]
- Verordnet: [Cannabisblüten, Sorte], [THC-Gehalt], [CBD-Gehalt], [Menge in Gramm]
- Dosierung: [Anweisung der Ärztin oder des Arztes]
- Gültigkeit: keine Angabe, also drei Monate
- Unterschrift: [handschriftlich] oder [qualifizierte elektronische Signatur]
Wer ein Rezept fälscht oder verändert, um es in der Apotheke einzulösen, macht sich strafbar: wegen Urkundenfälschung, bei elektronischen Dokumenten wegen Fälschung beweiserheblicher Daten.⁴
Papier, elektronisch signiert oder E-Rezept?
Diese drei Formen werden oft verwechselt:
- Papierrezept: ausgedruckt oder von Hand geschrieben und eigenhändig unterschrieben. Du legst das Original in der Apotheke vor.
- Elektronisch signiertes Rezept: Die AMVV erlaubt Rezepte in elektronischer Form, wenn sie eine qualifizierte elektronische Signatur tragen.¹ Ein Beispiel dafür ist ein PDF, das die Ärztin oder der Arzt qualifiziert elektronisch signiert. So entsteht das Rezept auch bei Docshelf: Es wird als signiertes PDF an die Apotheke übermittelt, die du ausgewählt hast. Über die Telematikinfrastruktur läuft dieses Rezept nicht.
- E-Rezept der Telematikinfrastruktur: ein Datensatz, den die Praxis über das gesicherte Netz des Gesundheitswesens verschickt. Du löst ihn mit der Gesundheitskarte, per App oder mit einem Ausdruck ein. Bei Kassenrezepten für verschreibungspflichtige Arzneimittel ist das E-Rezept seit dem 1. Januar 2024 Pflicht; es hat das rosafarbene Papierrezept abgelöst.⁵ Hast du eine elektronische Patientenakte und nicht widersprochen, landen seine Daten automatisch in deren Medikationsliste.⁶
Was das für deine Patientenakte bedeutet, liest du im Ratgeber zu den Nachteilen eines Cannabis-Rezepts.
Checkliste: Dein Rezept prüfen
- Stimmen dein Name und dein Geburtsdatum?
- Sind Präparat, Stärke und Menge eindeutig?
- Steht eine Dosierung drauf oder ein Hinweis auf eine schriftliche Anweisung?
- Sind Datum und Unterschrift oder Signatur vorhanden?
- Ist die Gültigkeit noch nicht abgelaufen? Ohne Angabe sind es drei Monate.
- Hast du Fragen zum Inhalt? Dann wende dich an die Ärztin, den Arzt oder die Apotheke.
Hinweis: Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Ob, was und wie viel verordnet wird, entscheidet allein die Ärztin oder der Arzt.
Stand: Oktober 2026
Quellen
- ¹ Arzneimittelverschreibungsverordnung, § 2
- ² Medizinal-Cannabisgesetz, § 3 Abgabe und Verschreibung, Inkrafttreten laut Gesamtausgabe
- ³ Bundesministerium für Gesundheit, FAQ zum Cannabisgesetz, Abschnitt Medizinalcannabis
- ⁴ Strafgesetzbuch, § 267 Urkundenfälschung und § 269 Fälschung beweiserheblicher Daten
- ⁵ Bundesministerium für Gesundheit, Elektronisches Rezept (E-Rezept)
- ⁶ Bundesministerium für Gesundheit, Die ePA für alle, Fragen und Antworten
