Bei einer Verkehrskontrolle musst du Führerschein und Fahrzeugschein aushändigen und Angaben zu deiner Person machen. An Schnelltests musst du nicht mitwirken, eine Blutprobe kann die Polizei aber anordnen. Ein Rezept musst du nicht dabeihaben. Es kann aber zeigen, dass THC im Blut aus einem verschriebenen Arzneimittel stammt, das du wie verordnet eingenommen hast. Dann greift die Bußgeldregel zum THC-Grenzwert nicht, auch nicht in der Probezeit.¹ ² Wer im Straßenverkehr unter Wirkung fährt, ist trotz Rezept nicht geschützt.
Was bei der Kontrolle Pflicht ist
- Anhalten und den Anweisungen der Polizei folgen³
- Führerschein mitführen und auf Verlangen zur Prüfung aushändigen⁴
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ebenso⁵
- Angaben zur Person, etwa Name, Geburtsdatum und Wohnort. Wer sie verweigert oder falsch angibt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.⁶
Was freiwillig ist
- Aussagen zur Sache: Du darfst schweigen, auch zu Medikamenten oder zur letzten Einnahme.⁷ ⁸
- Schnelltests mit Urin, Speichel oder Wischprobe.⁸
- Rezept oder Ausweis vorzeigen: Eine Pflicht dazu gibt es nicht. Ob du den Nachweis sofort zeigst oder erst im Verfahren einreichst, entscheidest du selbst. Im Zweifel berät dich eine Anwältin oder ein Anwalt für Verkehrsrecht.
Nicht freiwillig ist die Blutprobe. Begründen Tatsachen den Verdacht auf einen Verstoß gegen § 24a oder § 24c StVG oder auf eine Fahrt im fahruntüchtigen Zustand, kann die Polizei sie ohne richterliche Anordnung veranlassen. Entnommen wird sie von einem Arzt.⁹ ¹⁰
Welche Dokumente du dabeihaben solltest
Die Ausnahme vom THC-Grenzwert setzt zweierlei voraus: Das THC stammt aus einem Arzneimittel, das für deinen Krankheitsfall verschrieben wurde. Und du hast es bestimmungsgemäß eingenommen, also so, wie es verordnet ist.¹ Hilfreich sind deshalb:
- eine Kopie des Rezepts mit Dosierung. Die Dosierung gehört nach der Arzneimittelverschreibungsverordnung grundsätzlich auf jedes Rezept.¹¹ Geht das Rezept direkt an die Apotheke und du hast keine Kopie, frag bei der verschreibenden Ärztin oder dem Arzt danach.
- ärztliche Unterlagen wie ein Arztbrief
- die Apothekenpackung mit Etikett, wenn du das Arzneimittel bei dir hast
- ein Patientenausweis, falls vorhanden. Er ist eine Zusatzinformation und ersetzt die Verordnung nicht.
Wer über Docshelf behandelt wird, bekommt nach der ärztlichen Zusage einen Arztbrief per E-Mail und kann einen ärztlich signierten Patientenausweis dazubuchen.
Warum die Dosierung zählt: Gerichte legen die Ausnahme unterschiedlich aus. Das Bayerische Oberste Landesgericht hat sie 2026 in einem Fall nicht gelten lassen, in dem offen blieb, ob die Tagesdosis auf dem Rezept fest vorgegeben oder nur eine Obergrenze war.¹² Nach Entscheidungen der Oberlandesgerichte Hamm und Brandenburg aus demselben Jahr scheitert sie dagegen nicht schon daran, dass die Verordnung ohne persönlichen Arztbesuch zustande kam.¹³
Probezeit und unter 21
Fahranfänger in der Probezeit und alle unter 21 dürfen am Steuer weder Alkohol noch THC zu sich nehmen und nicht losfahren, solange sie unter deren Wirkung stehen. Der Regelsatz für einen Verstoß liegt bei 250 €.¹⁴ Für THC aus einem verschriebenen und wie verordnet eingenommenen Arzneimittel gilt dieses Verbot ausdrücklich nicht.² Für Alkohol gibt es keine solche Ausnahme.
Wann Fahren trotz Rezept nicht erlaubt ist
- Du spürst eine Wirkung oder fährst unsicher. Wer ein Fahrzeug nicht sicher führen kann, macht sich nach § 316 StGB strafbar, auch fahrlässig und auch mit Rezept. Es drohen Geldstrafe oder bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe.¹⁵
- Du nimmst mehr oder anders ein als verordnet, oder das Cannabis stammt nicht aus deiner Verordnung. Dann gilt die Ausnahme nicht. Ab 3,5 ng/ml THC im Blutserum sieht der Bußgeldkatalog im Regelfall 500 € und einen Monat Fahrverbot vor.¹ ¹⁴
- Du hast zusätzlich Alkohol getrunken. Die Ausnahme betrifft nur das THC. Für Alkohol gelten die üblichen Grenzen, in der Probezeit das Alkoholverbot.
- Deine Leistungsfähigkeit ist eingeschränkt. Bei einer Dauerbehandlung mit Arzneimitteln fehlt die Fahreignung, wenn die Leistungsfähigkeit unter das erforderliche Maß sinkt.¹⁶ Ob und wann du fahren kannst, klärst du mit deiner Ärztin oder deinem Arzt.
Nach der Kontrolle
Erfährt die Fahrerlaubnisbehörde von dem Vorfall, kann sie deine Fahreignung prüfen. Gibt es Anzeichen für Cannabismissbrauch oder eine Abhängigkeit, kann sie ein ärztliches oder ein medizinisch-psychologisches Gutachten verlangen.¹⁷ Bekommst du einen Bußgeldbescheid, lass ihn rechtzeitig vor Ablauf der Einspruchsfrist anwaltlich prüfen.
Checkliste fürs Handschuhfach
- Führerschein und Fahrzeugschein
- Kopie des Rezepts mit Dosierung
- Arztbrief oder Patientenausweis
- Arzneimittel in der Apothekenpackung mit Etikett
- nicht fahren, solange du eine Wirkung spürst
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Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: Oktober 2026.
Quellen
1. § 24a StVG: https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__24a.html 2. § 24c StVG: https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__24c.html 3. § 36 Abs. 5 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO): https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__36.html 4. § 4 Abs. 2 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV): https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__4.html 5. § 13 Abs. 6 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV): https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2023/__13.html 6. § 111 OWiG: https://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__111.html 7. § 136 Abs. 1 StPO: https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__136.html; § 55 OWiG: https://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__55.html 8. Anwaltskanzlei Alhorn (03.01.2026): Drogen- und Alkoholtest bei der Verkehrskontrolle: https://anwaltskanzlei-alhorn.de/drogen-und-alkoholtest-verkehrskontrolle/ 9. § 81a StPO: https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__81a.html 10. § 46 Abs. 4 OWiG: https://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__46.html 11. § 2 Abs. 1 Nr. 7 Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV): https://www.gesetze-im-internet.de/amvv/__2.html 12. BayObLG, Beschluss vom 12.06.2026, 201 ObOWi 401/26, besprochen bei Cornea & Franz: https://www.cornea-franz.de/cannabis-rezept-autofahren-bayoblg-telemedizin/ 13. OLG Brandenburg, Beschluss vom 30.07.2026, 2 ORbs 85/26, mit Verweis auf OLG Hamm, 28.04.2026, III-5 ORbs 87/26, besprochen im Burhoff-Blog: https://blog.burhoff.de/2026/08/owi-ii-97/ 14. Bußgeldkatalog-Verordnung, Anlage, lfd. Nr. 242 und 243b: https://www.gesetze-im-internet.de/bkatv_2013/anlage.html 15. § 316 StGB: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__316.html 16. FeV, Anlage 4, Nr. 9.6.2: https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_4.html 17. § 13a FeV: https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__13a.html
