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Kosten 4 Min. Lesezeit15. Oktober 2026

Cannabis auf Privatrezept steuerlich absetzen: So geht’s

Ärztlich verordnetes Cannabis kannst du als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung angeben. Welche Kosten zählen, welche Belege du brauchst und wie die zumutbare Belastung berechnet wird.

Ja, medizinisches Cannabis auf Privatrezept ist steuerlich absetzbar. Hat dir eine Ärztin oder ein Arzt Cannabis verordnet, kannst du die Kosten in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG angeben.¹ Das Finanzamt zieht aber nur den Teil ab, der über deiner zumutbaren Belastung liegt. Diese Grenze hängt von deinem Einkommen, deinem Familienstand und der Zahl deiner Kinder ab.

Warum Cannabis auf Rezept als Krankheitskosten zählt

Außergewöhnliche Belastungen sind Ausgaben, die dir zwangsläufig entstehen und die höher sind als bei den meisten Menschen mit ähnlichem Einkommen und Familienstand.¹ Krankheitskosten gehören typischerweise dazu.

Für Arzneimittel regelt § 64 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung den Nachweis: Es genügt die Verordnung einer Ärztin oder eines Arztes.² Ein amtsärztliches Gutachten verlangt die Vorschrift nur für andere Fälle, etwa für Kuren. Ob du gesetzlich oder privat versichert bist, spielt für diesen Nachweis keine Rolle.

Kein Abzug ist möglich, wenn du Cannabis ohne Rezept gekauft hast. Dann fehlt der Beleg, dass die Ausgabe medizinisch nötig war.

Welche Kosten zählen

  • Das Arzneimittel: der Betrag auf der Rechnung der Apotheke, soweit du ihn selbst trägst.
  • Die Behandlungsgebühr: die Gebühr für die ärztliche Prüfung deiner Anfrage. Bei Docshelf sind das 14,99 € für den Online-Fragebogen oder 53,63 € für die Video-Sprechstunde. Kommt kein Rezept zustande, wird die Gebühr voll erstattet und ist dann keine Belastung mehr.
  • Versandkosten: Sie entstehen, damit das verordnete Arzneimittel zu dir kommt. Eine ausdrückliche Regel dazu gibt es nicht. Gib sie mit an und heb den Beleg auf; ob sie anerkannt werden, entscheidet dein Finanzamt.
  • Weitere Krankheitskosten desselben Jahres: zum Beispiel Zuzahlungen zu anderen Behandlungen. Alles zusammen wird mit der zumutbaren Belastung verglichen.

Was dir jemand erstattet, etwa eine private Krankenversicherung oder die Beihilfe, ziehst du vorher ab. Belastet bist du nur mit dem Rest.

Die zumutbare Belastung

Die zumutbare Belastung ist ein Prozentsatz deines Gesamtbetrags der Einkünfte. Die Staffel steht in § 33 Absatz 3 EStG:¹

  • Ohne Kinder, Grundtarif (etwa Ledige): 5 % bis 15.340 €, 6 % bis 51.130 €, 7 % darüber
  • Ohne Kinder, Zusammenveranlagung (Splitting): 4 %, 5 % und 6 %
  • Ein oder zwei Kinder: 2 %, 3 % und 4 %
  • Drei oder mehr Kinder: 1 %, 1 % und 2 %

Als Kinder zählen die, für die du Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag bekommst.

Seit einem Urteil des Bundesfinanzhofs von 2017 rechnet das Finanzamt stufenweise: Nur der Teil des Einkommens, der über einer Grenze liegt, wird mit dem höheren Prozentsatz belastet.³

Deinen Gesamtbetrag der Einkünfte findest du im letzten Steuerbescheid. Als Angestellte oder Angestellter liegt er unter deinem Bruttogehalt, weil zum Beispiel die Werbungskosten schon abgezogen sind.

Rechenbeispiel

Alle Zahlen sind ausgedacht und gerundet. Sie zeigen nur den Rechenweg.

Alex ist ledig, hat keine Kinder und einen Gesamtbetrag der Einkünfte von 40.000 €. In einem Jahr hat Alex bezahlt:

  • Arzneimittel laut Apothekenrechnungen: 2.400 €
  • Behandlungsgebühren: 60 €
  • Versand: 40 €
  • Summe: 2.500 €

So ergibt sich die zumutbare Belastung:

  • 5 % von 15.340 € = 767,00 €
  • 6 % von 24.660 € (der Teil zwischen 15.340 € und 40.000 €) = 1.479,60 €
  • Zumutbare Belastung: 2.246,60 €

Abziehbar sind 2.500 € minus 2.246,60 €, also 253,40 €. Dieser Betrag wird vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen. Wie viel Steuer Alex dadurch spart, hängt vom persönlichen Steuersatz ab.

Hätte Alex zwei Kinder, läge die zumutbare Belastung bei 2 % und 3 %, also bei 1.046,60 €. Abziehbar wären dann 1.453,40 €.

Diese Belege solltest du aufheben

  • Rechnungen der Apotheke mit deinem Namen, dem Arzneimittel und dem Betrag
  • Nachweis der Verordnung. Bleibt das Rezept bei der Apotheke, kannst du eine Abschrift deiner Behandlungsakte verlangen, in der die Verordnung dokumentiert ist. Die erste Abschrift ist kostenlos.⁴
  • Rechnung über die Behandlungsgebühr
  • Versandbelege, falls sie nicht auf der Apothekenrechnung stehen
  • Bescheide über Erstattungen deiner Versicherung

In ELSTER trägst du die Kosten in der Anlage „Außergewöhnliche Belastungen“ bei den Krankheitskosten ein.

Checkliste

  • Liegt für jedes Arzneimittel eine ärztliche Verordnung vor?
  • Sind alle Rechnungen des Jahres gesammelt: Apotheke, Behandlung, Versand?
  • Hast du Erstattungen abgezogen?
  • Hast du deine zumutbare Belastung grob ausgerechnet?
  • Sind die Kosten in der Anlage „Außergewöhnliche Belastungen“ eingetragen?
  • Bewahrst du alle Belege auf, falls das Finanzamt nachfragt?

Hinweis: Dieser Text erklärt die Rechtslage allgemein und ist keine Steuerberatung. Was das Finanzamt anerkennt, hängt vom Einzelfall ab. Im Zweifel frag eine Steuerberaterin, einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein. Ob eine Behandlung mit Cannabis für dich infrage kommt, entscheidet allein die Ärztin oder der Arzt.

Stand: Oktober 2026

Quellen

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Ob eine Behandlung für dich infrage kommt, entscheidet eine Ärztin oder ein Arzt nach Prüfung deiner Angaben.